Taxi Unfallversicherung für Taxi und Mietwagen
Den VDK Unfallversicherung - Spezialtarif für Taxler, alles in Einem
zu einem günstigen Preis!!!
Gründe für ein besonderes Unfallrisiko des Taxifahrers:
- körperliche Angriffe
- Leistung ab 1 % Invalidität
- Todesfall-Leistung zur Absicherung
Hinterbliebener
- Krankenhaustagegeld
- 50 % Mehrleistung für Invalidität, Todesfall und
Krankenhaustagegeld
bei Unfall durch Überfall
- Servicepaket in der Personenversicherung
- Beraubungsentschädigung
- Überfallentschädigung
- Leistung bei Verlust der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung
- Bergungskosten / Kosmetische Operationen
- Kurkostenhilfe/Rehakostenbeteiligung optionale Leistung
- lebenslange Unfall-Rente ab 50 % Invalidität
Taxi Mietwagen Agentur Unternehmensgruppe Haag GmbH
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78194 Immendingen Max-Eyth-Str. 15
07462-371 328
07462-1408
e-Mail: info@t24.info
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Vergleich.in
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Günstig versichert mit VDK
Die VDK versichert Taxen und Mietwagen bis zu einer Rabattstaffel von 25% in der KFZ- Haftpflicht und 40% in der Vollkasko:
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Weitere Besonderheit:
Selbstbeteiligung in der Haftpflicht, mehr »»
(falls gewünscht)
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Haftpflicht:
Was ist beispielsweise versichert?
- Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeuges bei
- Personenschäden
- Sachbeschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen und Sachen
Absicherung: 50.000.000 EUR pauschal
Vollkasko:
Was ist beispielsweise versichert?
- Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des eigenen Fahrzeuges
Selbstbeteiligungen: 5.000,- EUR; 2.500,- EUR; 1000,- EUR; 500,- 300,- EUR; 150,- EUR; 0,-EUR
Teilkasko:
Was ist beispielsweise versichert?
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugtem Gebrauch durch betriebsfremde Personen
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm (Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß
- Schäden an Schläuchen und entsprechenden Schutzvorrichtungen durch unmittelbaren Marderbiss
Selbstbeteiligungen: 5.000,- EUR; 2.500,- EUR; 1000,- EUR; 500,- 300,- EUR; 150,- EUR; 0,-EUR
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